Die Hebamme der Grundversorgung (auch bekannt als Beleghebamme oder Gemeindehebamme) betreut eine Frau ihr ganzes Leben lang, aber die Zeit der Schwangerschaft, der Geburt und der Zeit nach der Geburt ist eine besondere Zeit, in der jede Patientin das Recht hat, zusätzliche Hebammenbetreuung in einer Einrichtung ihrer Wahl zu erhalten.
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