Bei der Nacht- und Weihnachtsversorgung handelt es sich um primäre Gesundheitsdienste, die an Werktagen, d. h. montags bis freitags von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des Folgetages, und an Wochenenden, d. h. samstags und sonntags sowie an Feiertagen von 8.00 Uhr bis 8.00 Uhr des Folgetages, erbracht werden.
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