Die Frage des Weggehens vom Unfallort ist unter dem Gesichtspunkt der Haftung des Verursachers äußerst schwierig zu betrachten - da es nicht immer mit dem Wunsch, sich der Haftung zu entziehen, und mit Angst verbunden ist, obwohl das polnische Recht keine Regelungen zum "Schock nach einem Unfall" enthält. Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass eine solche Reaktion des Fahrers möglich ist und ein Verhalten darstellen kann, bei dem er sich vom Unfallort entfernt.
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